Nein. Das Schadenersatzrecht orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daraus folgt z. B. dass ein beschädigter Gegenstand nur zum Zeitwert ersetzt wird. Der Zeitwert bestimmt sich u.a. nach Alter und Art der Sache sowie nach der Nutzungsdauer und wird fallbezogen ermittelt. In einigen Fällen kann es zudem vorkommen, dass der Geschädigte einen Schaden mit verursacht hat. Dann muss er sich seinen Mitverantwortungsbeitrag bei der Bemessung seines Schadenersatzanspruches entsprechend anrechnen lassen.