In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Wir übernehmen zum Beispiel:
- Medikamente
- Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
- physikalische Therapie
- homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
- Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
- Wurzelbehandlung/Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
- und vieles mehr.
Folgende Leistungen sind nicht erstattungsfähig:
- Freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten,
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Pflegezubehör
- Fellpflege und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Begründung)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
- Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
- Beerdigungen und Einäscherungen sowie Fahrtkosten.
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.