Ein „Tieraustausch“ ist leider nicht möglich. Gerne erklären wir Ihnen, wie Sie eine Änderung des versicherten Tieres dennoch unkompliziert vornehmen können.
Das versicherte Tier ist verstorben oder wurde abgegeben
Bei einem sogenannten „Risikowegfall“ kann der Vertrag für das versicherte Tier zum nächsten Vertragsmonatsende aufgelöst werden. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.
Für Ihren neuen Vierbeiner können Sie gerne online mithilfe unseres Tarifrechners einen Vertrag Ihrer Wahl abschließen.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung
Das versicherte Tier soll ohne besondere Gründe ausgetauscht werden
Wenn kein Risikowegfall vorliegt, kann der bestehende Vertrag nur fristgerecht zum jeweiligen Versicherungsjahresende aufgelöst werden. Das mögliche Kündigungsdatum können Sie Ihrer Police entnehmen. Gerne können Sie Ihren neuen/anderen Vierbeiner sofort oder erst zum Zeitpunkt der Kündigung des anderen Vertrages separat anmelden. Die fristgerechte Vertragskündigung reichen Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder Post (Postfach 365, 30003 Hannover) ein. Für Ihren neuen Vierbeiner können Sie gerne online einen Vertrag Ihrer Wahl abschließen. Im Antrag haben Sie auch die Möglichkeit, den Vertragsbeginn (entweder sofort oder erst nach Eintritt der Kündigung) auszuwählen. Sie können uns die Kündigung und die Neuanmeldung auch schriftlich über die oben genannten Wege in einem Schritt mitteilen. Hier genügt ein kurzes Schreiben mit dem Inhalt, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt werden soll und Ihr neuer/anderer Vierbeiner unter den gleichen Bedingungen neu versichert werden soll. Bitte geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt der Neuvertrag angelegt werden soll.
Wichtig: Bitte geben Sie alle Daten des neuen Tieres (Name, Rasse, Geburtsdatum, Farbe) an. Sollte es sich hier um einen Kranken- oder OP-Tarif handeln, benötigen wir auch die Angabe zum aktuellen Gesundheitszustand des neuen Vierbeiners. Für jedes neu zu versichernde Tier gilt: In unseren Kranken- und OP-Tarifen muss der Vierbeiner bei Antragsstellung vollständig gesund sein und darf nicht die Altersgrenze des jeweiligen Tarifs überschreiten. In unseren Haftpflichttarifen sind Gesundheitszustand und Alter nicht relevant.