Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten.
Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In unseren Krankenvollschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet.
→ Leistungsübersicht und Behandlungsbeispiele, die im Tierkrankenschutz versichert sind
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück
- Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig:
- Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich.
- Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).