Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif.
In unseren Tierkrankenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden.
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme enthalten. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück
- Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Wie Sie Rechnungen einreichen können, erklären wir Ihnen auf unserer Informationsseite. Bitte beachten Sie, dass die dort erwähnte Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).