Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten.
Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In den OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Operationen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen versichert sind. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet.
→ Hier finden Sie eine Leistungsübersicht sowie Beispiele von versicherten Operationen
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- OP-Kostenschutz 24: bis zu ein Monat am Stück
- OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig:
- Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich.
- Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).