Im Versicherungsantrag müssen Sie angeben, ob bei Ihrem Vierbeiner eine Fehlentwicklung bekannt ist. Von einer Missbildung oder Fehlentwicklung spricht man, wenn ein Organ von Geburt an nicht so ausgebildet ist, wie es für die Tierart normal ist oder sich dieses nicht der Art entsprechend entwickelt.
Dazu gehören beispielsweise Veränderungen wie
- Ellbogengelenksdysplasien (ED)
- Hüftgelenksdysplasien (HD)
- Nabelbrüche
- persistierende Milchzähne
- Kryptorchismus (keine Hoden im Hodensack)
- Entropium (eingerolltes Augenlid)
- angeborene Herzfehler
- Gefäßmissbildungen
- oder vergleichbare/ähnliche Veränderungen.