In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Wir übernehmen zum Beispiel:
- Medikamente
- Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
- Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
- physikalische Therapie
- homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
- Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
- und vieles mehr.
Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Fellpflege
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- TKS24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
- Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
- Beerdigungen und Einäscherungen
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Zahnspangen
- Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen am Vortag der Operation im TKSE).
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
- Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.