Bei AGILA bearbeiten wir Rechnungen und alle weiteren Anfragen im Bereich der Tierkrankenversicherungen innerhalb von acht Arbeitsstunden, wenn Sie über die AGILA Kunden-App oder das Kundenportal eingereicht werden. Das heißt: Von montags bis freitags werden in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr Rechnungen und Anfragen ab ihrem Eingang bei uns innerhalb von acht Arbeitsstunden bearbeitet. Wenn eine Rechnung beispielsweise am Mittwoch um 16 Uhr eingereicht wird, bearbeiten wir diese bis spätestens Donnerstag um 15 Uhr!
ACHTUNG: Die Auszahlung der Beträge im Rahmen der jeweiligen Leistungsgrenzen ist abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut des Zahlungsempfängers. Der 8-Stunden-Service bezieht sich lediglich auf die Bearbeitung bei AGILA. Dieser Service bedeutet nicht, dass Sie nach acht Arbeitsstunden das Geld bereits auf Ihrem Konto haben, sondern dass wir den Anstoß zur Auszahlung geben, wenn es eine Auszahlung gibt.
Bitte beachten Sie auch: Sollten bei eingereichten Rechnungen und Anfragen Dinge unklar oder unlesbar sein und dadurch Rückfragen entstehen, kann die Bearbeitung länger als acht Arbeitsstunden dauern. Hier finden Sie weitere nützliche Tipps zur schnellen und unkomplizierten Einreichung von Rechnungen.
Wie reiche ich einen Haftpflichtschaden ein?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können Sie uns diesen bis spätestens einen Monat nach Schadeneintritt einreichen. Dies ist schnell und unkompliziert über das Kundenportal auf unserer Website oder die kostenlose AGILA Kunden-App möglich. Sie können uns den Schaden auch per E-Mail melden, was ggf. aber eine längere Bearbeitungsdauer nach sich ziehen kann.
→ weiterführende Informationen zur Schadeneinreichung
Muss eine Behandlung vorab bei AGILA angemeldet werden, damit sie erstattet wird?
Sie müssen keine Behandlung vorher bei uns anmelden, sondern reichen einfach im Nachhinein die Rechnung ein.
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Wie werden Apotheken-Bestellungen erstattet?
Grundsätzlich übernehmen wir die Kosten für Medikamente aus Online-Apotheken und niedergelassenen Apotheken. Der einzige Unterschied ist, dass die Versandkosten von Online-Apotheken nicht übernommen werden.
Eine ausgestellte Apotheken-Rechnung für Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe) ist direkt erstattungsfähig. Medikamente aus Apotheken übernehmen wir nur mit einem entsprechendem Rezept der Tierarztpraxis.
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In welchen Tarifen werden Reisekosten erstattet?
In unseren Tarifen Tierkrankschutz Exklusiv und unserem OP-Kostenschutz Exklusiv bieten wir eine Reisekostenerstattung an.
Wir erstatten Ihnen somit 50 % (max. 2000 Euro) der Kosten der mit Ihrem Vierbeiner gebuchten Reise, wenn Sie diese nicht antreten können, weil Ihr Tier erkrankt ist. Tritt dieser Fall ein, so benötigen wir für die Reisekostenerstattung von Ihnen die Tierarztrechnung, die Rechnung über die Reisekosten sowie die entsprechende Stornierungsbestätigung.