Unsere Systeme geben es derzeit nicht her in der großen Anzahl der Rechnungen zu prüfen, welche Fütterung oder Pflegebehandlung medizinisch notwendig ist und welche beispielsweise freiwillig gewählt wird. Diese Posten grundsätzlich zu übernehmen, böte also ein hohes Kostenpotenzial, dass sich negativ auf die Beiträge und somit auf die Versichertengemeinschaft auswirken könnte. Unser Produktmanagement prüft jedoch regelmäßig, ob die Bestandteile und Ausschlüsse der Produkte noch zeitgemäß sind oder ob es neue technische Lösungen gibt und passt die Tarife dahingehend an.
Kostenerstattung
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Unsere Produkte sind so konzipiert, dass sie bei möglichst niedrigen Beiträgen möglichst vielen Versicherungsnehmenden helfen können. Teure Spezialbehandlungen können sich negativ auf die Beiträge auswirken, selbst wenn sie nicht sehr oft vorkommen. Unser Produktmanagement prüft jedoch regelmäßig, ob die Bestandteile und Ausschlüsse der Produkte noch zeitgemäß sind und passt die Tarife dahingehend an.
OP-Kostenschutz
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In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.
Die Kosten für diagnostische Maßnahmen werden an bis zu 14 Tagen vor der Operation, für deren Durchführung sie notwendig sind und mit der sie unmittelbar im Zusammenhang stehen, übernommen.Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:
- Kralle/Wolfkralle ziehen
- Goldakkupunktur
- Kreuzbandriss
- Patella-Luxation
- Magendrehung
Nicht erstattungsfähig sind alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates*
- Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres
- Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt*
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Zudem werden keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen.
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende tierärztliche Hilfe beim Geburtsvorgang.
Tierkrankenschutz
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In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Verkehrsunfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Wir übernehmen zum Beispiel:
- Medikamente
- Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
- Physiotherapie, die im Rahmen eines Operationsanspruchs erbracht wird
- und vieles mehr.
Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Fellpflege
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
- Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
- Beerdigungen und Einäscherungen
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Zahnspangen
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu 14 Tagen vor der Operation).
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
- Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.