In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:
- Wurzelbehandlung
- Kralle/Wolfkralle ziehen
- Goldakkupunktur
- Kreuzbandriss
- Patella-Luxation
- Magendrehung
- Zahnextraktion.
Nicht erstattungsfähig sind alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates*
- Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres
- Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt*
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen am Vortag der Operation im OP-Kostenschutz Exklusiv).
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland.
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Zudem werden keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen.
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende tierärztliche Hilfe beim Geburtsvorgang.