Die Erstprämie wird (verspätet) nach Ablauf der Widerrufsfrist (14 Tage) fällig. Die Folgeprämie ist zum nächsten 1. oder 15. des Monats zu zahlen. Aus diesem Grund liegen die Abbuchung der ersten und zweiten Prämie häufig nah beieinander. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ihrer Police.
Fragen zur Beitragszahlung
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Bitte zahlen Sie den offenen Betrag zzgl. der entstandenen Gebühren.
Sie haben eine Rückfrage? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen diese gern über unser Kontaktformular oder unter +49 511 93680378 montags bis freitags von 9 - 17 Uhr.
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Die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird nach zwei aufeinander folgenden, erfolglosen Abbuchungen zunächst gelöscht, um Ihnen die Berechnung weiterer Rücklastschriftgebühren zu ersparen.
Informationen zur Beitragszahlung
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Wenn zum Zeitpunkt der Kündigung das aktuelle Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist, bekommen Sie bereits im Voraus gezahlte Beiträge erstattet.
Zudem besteht in gewissen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular, falls Ihr Tier gestorben ist oder Sie es abgeben mussten. Wir lösen den Vertrag dann zum Folgemonat auf.
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Ja, Beitragsanpassungen sind grundsätzlich möglich. Bei AGILA haben wir stets die aktuellen Entwicklungen der Tiermedizin und die Kostensituation in den einzelnen Tarifen im Blick. Veränderungen in diesen Bereichen können zu Anpassungen der Beiträge führen. Die Berechnung gestaltet sich dabei individuell und kann daher nicht vorhergesagt werden.
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Wann Ihr Beitrag fällig ist, finden Sie in Ihrem Vertrag unter dem Punkt „Beitragsleistung“.
Dort können Sie die Höhe Ihres Beitrags, das Zahlungsintervall bzw. die Zahlweise und den Termin zur erstmaligen Überweisung nach der Widerrufsfrist nachlesen.
Zahlungsweise Lastschrift
Die erste Prämie ist mit Antragsannahme (Policierung) fällig. Allerdings möchten wir den ersten Beitrag immer erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhalten. Daher ziehen wir diesen verspätet ein, der zweite Beitrag wird dann zur regulären Fälligkeit eingezogen. Aus diesem Grund liegen die erste und zweite Abbuchung nur zwei Wochen auseinander. Alle folgenden Zahlungen werden dann monatlich entsprechend der zweiten Abbuchung eingezogen.
Zahlungsweise Überweisung
Die erste Prämie ist mit Antragsannahme (Policierung) fällig. Allerdings möchten wir den ersten Beitrag immer erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhalten. Der zweite und alle folgenden Beiträge sind dann zur regulären Fälligkeit im Voraus zu zahlen.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Zahlungen nicht pünktlich nachkommen können, schreiben Sie uns bitte rechtzeitig eine Nachricht unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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Die Bankverbindung, auf die Sie Ihren Versicherungsbeitrag überweisen, finden Sie in Ihrem Vertrag unter dem Punkt „Beitragsleistung“.
Wenn Sie Ihren Zahlungen nicht pünktlich nachkommen können, schreiben Sie uns bitte rechtzeitig eine Nachricht unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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Sie können monatlich zahlen oder zwischen einem vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsintervall wählen. Die Prämie ist jeweils im Voraus zur Fälligkeit zu zahlen. Es gibt keinen Rabatt, unabhängig vom gewählten Zahlungsintervall.
Für die Zahlung können Sie uns entweder ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, oder die Beiträge selbst überweisen.
Informieren Sie uns bitte über das Kontaktformular, wenn Sie eine Änderung wünschen.