Bevor Sie die Direktabrechnung mit AGILA durchführen, müssen Sie die Versicherung zuerst beim entsprechenden Tier hinterlegen. Anschließend gehen Sie dann bitte wie folgt vor:
- Tragen Sie wie gewohnt die abzurechnenden Leistungen und Produkte in die Behandlungskartei ein.
- Wählen Sie über die Menüleiste PRAXIS > Barzahlung.
- Setzen Sie unter Versicherung das Häkchen vor "Als Versicherungsrechnung kennzeichnen".
- Wählen Sie "Leistungen/Produkte" zuordnen und "Versicherungsanträge prüfen".
- Stellen Sie sicher, dass für die einzelnen Rechnungspositionen in der Spalte "Versicherung" die AGILA Haustierversicherung ausgewählt ist.
- Wählen Sie "OK", um die Prüfung seitens der Versicherung zu starten. Im Hintergrund wird die Gültigkeit der Registrierdaten und des Versicherungsschutzes überprüft.
- Überprüfen Sie die Angaben zu Kunde und Tier auf Richtigkeit.
- Wählen Sie "Prüfen", um die Angaben zu bestätigen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Nachricht (grün hinterlegt) im vetsXL Dialogfenster.
- Wählen Sie Schließen, um in den Barzahlungs-Dialog zurückzukehren.
- Schließen Sie die Barzahlung wie gewohnt ab, um den Versicherungsanspruch an die AGILA Haustierversicherung zu übermitteln.
Sobald Sie den Zahlungseingang von der AGILA Haustierversicherung erhalten haben, buchen Sie diesen auf die entsprechende Quittung und weisen Sie ihn als Versicherungsanteil aus:
- Sollten Sie beim Versicherungsvertrag des Tieres hinterlegt haben, dass der Betrag von uns direkt an Sie gezahlt wird, geben Sie unter "Kunde zahlt" "0,00 €" ein.
- Wählen Sie dabei unter Zahlungsart die Option "Bar" aus. Nun können Sie den Zahlungseingang der Versicherung abwarten und danach dem Tierhalter den Restbetrag in Rechnung stellen.
- Dafür markieren Sie einfach in der entsprechenden Kundenkartei in der Registerkarte Rechnungen die gewünschte Rechnung/Quittung und wählen "Korrektur drucken". Auf der Rechnungskorrektur ist nun hinter "Bezahlt €" der Zahlungseingang der Versicherung ausgewiesen. Der Tierhalter findet darunter den tatsächlich noch zu zahlenden Restbetrag.
Wurde beim Versicherungsvertrag des Tiers unter Zahlung an die Option "Tierhalter" ausgewählt, geht der Tierhalter in der Regel für jede Bezahlung in Ihrer Praxis in Vorkasse und bekommt den versicherten Betrag im Nachhinein von uns erstattet.