Ob Sie der Empfehlung der Tierärztinnen und Tierärzte in einer Videosprechstunde folgen, ist Ihre freie Entscheidung. Die Rechnung weiterer Tierarztbesuche können Sie ganz normal bei uns einreichen. Denken Sie nur daran, dass sowohl der Tierarztbesuch vor Ort als auch die Videosprechstunde von Ihrem verfügbaren jährlichen Versicherungsbudget abgebucht werden.