Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.
Tierkrankenschutz
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In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Wir übernehmen zum Beispiel:
- Medikamente
- Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
- Unterbringungskosten in einer Tierklinik
- Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
- physikalische Therapie
- homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
- Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
- und vieles mehr.
Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:
- Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
- Psychotherapeutische Behandlungen
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel
- Fellpflege
- Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
- TKS24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Prothesen des Bewegungsapparates
- Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
- Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
- Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
- Beerdigungen und Einäscherungen
- Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
- Tierheilpraktiker
- Zahnspangen
- Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
- Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
- Angeborene Krankheiten und Defekte
- Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
- Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen an bis zu drei Tagen vor der Operation im Tierkrankenschutz Exklusiv).
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
*Erklärung der genannten Ausschlüsse
- Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
- Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
- Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
- Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
- Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.
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Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen oder -kliniken aussprechen. Auf unserer Internetseite finden Sie jedoch unseren Hilfe vor Ort-Finder.
Dort können Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, daraufhin werden Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte angezeigt, mit denen wir schon einmal zusammen gearbeitet haben. Einige Praxen und Kliniken wurden bereits von unseren Kundinnen und Kunden bewertet, dies hilft Ihnen sicherlich bei der Wahl.
Gerne können Sie Ihre gewählte Tierarztpraxis nach der Behandlung auch selbst im Tierarzt-Finder bewerten, damit andere Tierbesitzende von Ihrer Erfahrung profitieren können.
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Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif.
In unseren Tierkrankenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden.
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme enthalten. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück
- Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig!Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Wie Sie Rechnungen einreichen können, erklären wir Ihnen auf unserer Informationsseite. Bitte beachten Sie, dass die dort erwähnte Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
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In unseren Tarifen übernehmen wir Kastration und Sterilisation nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Eine Ausnahme bildet unser Tarif Tierkrankenschutz Exklusiv ab 03/2020, in welchem die Kosten für Kastration/Sterilisation auch ohne medizinische Indikation übernommen werden.
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In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden zur Operation gehörige Vorsorgeuntersuchungen über das ambulante und stationäre Behandlungsbudget abgedeckt.
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Ein Unfall ist ein von außen plötzlich auf das Tier einwirkendes Ereignis, beispielsweise das Stolpern über ein Erdloch. Nicht immer ist ein Unfall Ihres Hundes oder Ihrer Katze aber auch direkt ein Notfall, der sofort in einer Tierarztpraxis oder -klinik behandelt werden muss. Wenn sich Ihr Vierbeiner beispielsweise beim Spielen vertritt und leicht humpelt, können Sie ihn in den meisten Fällen auch in der nächsten regulären Sprechstunde vorstellen. Ein Verkehrsunfall oder ein Sturz aus großer Höhe sind allerdings durchaus bedrohlich.
Woran erkenne ich einen Notfall?
Wenn das Leben unseres Vierbeiners in Gefahr ist oder anhaltende Schäden wichtiger Organe drohen, spricht man von einem Notfall. So sollten Sie beispielsweise bei einer Magendrehung oder starken Blutungen immer sofort den Notdienst aufsuchen. Allerdings sind nicht alle Fälle so eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich zunächst fragen: „Würde ich selbst damit ins Krankenhaus fahren?“ Das kann helfen, leichte Beschwerden besser einzuordnen.
Mithilfe unserer Notfall-Checkliste können Sie selbst prüfen, ob sich Ihr Vierbeiner in einem kritischen Zustand befindet. Übrigens: Tierärztliche Videosprechstunden helfen Ihnen, den Gesundheitszustand vorab noch besser einzuschätzen. Hier können Sie die Probleme schildern und Ihren Hund oder Ihre Katze direkt einer Tierärztin oder einem Tierarzt zeigen.
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In unseren Tierkrankenschutz-Tarifen erstatten wir auch die Notdienst-Grundgebühr im Rahmen der jährlichen Versicherungssummen.
Wenn die Schadensumme diesen Betrag übersteigt, sind die darüber gehenden Kosten von Ihnen zu tragen.
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Vorsorgeuntersuchungen sind für Vierbeiner genauso wichtig wie für Zweibeiner. Damit Ihr Liebling lange gesund und munter bleibt, sollten Sie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt durchführen lassen.
VorsorgeschutzZu Behandlungen im Rahmen des speziellen Vorsorgeschutzes bei AGILA zählen Impfungen, Wurmkuren sowie Floh- und Zeckenmittel, die vorsorglich verabreicht werden.
Vorsorgeleistungen sind innerhalb der Versicherungssumme für den Kranken- und Unfallschutz in folgender Höhe abgedeckt:
- Tierkrankenschutz 24: bis zu 50 Euro
- Tierkrankenschutz: bis zu 75 Euro
- Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 150 Euro
Gut zu wissen: In allen aktuell von AGILA angebotenen Tierkrankenschutz-Tarifen ist automatisch ein Vorsorgeschutz enthalten, in unseren Alttarifen war der Vorsorgeschutz optional buchbar. Ob der Vorsorgeschutz auch in Ihrem Vertrag enthalten ist, können Sie in Ihrer Versicherungsurkunde nachlesen.
Gesundheitsvorsorge: UntersuchungenWeitere mögliche Vorsorge- und Routineuntersuchungen sind beispielsweise ein jährliches Blutbild oder ein gründlicher Check-Up (Untersuchung von Körper, Herz und Kreislauf). Laut Versicherungsbedingungen sind diese freiwilligen Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind, ausgeschlossen. Auch Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zucht werden nicht übernommen.
Wie kann ich die Vorsorgeleistungen abrechnen?Auf unserer Informationsseite zeigen wir Ihnen, wie einfach und unkompliziert die Rechnungsabwicklung funktioniert.
Achtung!
Vorsorge- und Routineuntersuchungen werden häufig mit den Leistungen des Vorsorgeschutzes verwechselt. Bitte beachten Sie die hier beschriebenen Regelungen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt.
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In unseren Tierkrankenschutz-Tarifen erstatten wir die Kosten für Tierphysiotherapie mit einer entsprechenden Überweisung der behandelnden Tierarztpraxis oder -klinik.
→ Übersicht über weitere enthaltene Leistungen im Tierkrankenschutz
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Im Tierkrankenschutz Exklusiv ist eine Erstattung der Reisekosten in Höhe von 50 % (max. 2.000 Euro) enthalten.
Voraussetzung dafür ist, dass die Reise unter Mitnahme Ihres Vierbeiners gebucht wurde. Für die Prüfung der Kostenerstattung reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
- Nachweis vom Tierarzt, dass Ihr Vierbeiner nicht reisefähig ist/war
- Buchungsbestätigung, aus der hervorgeht, dass die Reise mit Ihrem Vierbeiner gebucht wurde
- Stornierungsbestätigung
- Rechnung (sofern die Kosten nicht aus der Buchungs- oder Stornierungsbestätigung hervorgehen)
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Die Versicherungssumme ist der Betrag, den AGILA pro Versicherungsjahr maximal an Sie als versicherungsnehmende Person bezahlt. Wenn die Schadensumme diesen Betrag übersteigt, sind die darüber gehenden Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
→ Hier finden Sie Angaben zu den Versicherungssummen sowie die aktuellen Versicherungsbedingungen.
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Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden.
Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die „Teilkaskoversicherung“ – unseren OP-Kostenschutz – und die „Vollkaskoversicherung“ – den Tierkrankenschutz.
AGILA Tierkrankenschutz
Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierbesitzenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.
Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen* erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.
AGILA OP-Kostenschutz
Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z.B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.
AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme chirurgischer Eingriffe unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.
→ Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. „Normale“ Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet.
*Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt.
Welchen Tarif soll ich wählen?
Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl!
Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem.