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  • Ist mein Hund nur versichert, wenn er angeleint ist?

    In unseren Haftpflichttarifen besteht kein Leinenzwang. Jedoch hat die verantwortliche, tierführende Person dafür Sorge zu tragen, sich an die örtlichen Vorgaben zur Leinenpflicht zu halten, da sie sonst den Versicherungsschutz gefährdet.

    Die Leinenpflicht wird in der Regel von den Ordnungsbehörden/Ordnungsämtern festgesetzt und ist in den Hundegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie Städte und Gemeinden geregelt. Diese Gesetze und Vorschriften findet man in der aktuellen Version jeweils im Internet.

    An diese Gesetze müssen sich Hundehaltende halten und den Hund an einer geeigneten sicheren Leine führen. Abweichungen können in der Regel nur per Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

    Die Leinenpflicht kann für bestimmte Rassen gelten, in der Regel sind das die sogenannten Listenhunde. Sie kann für Einzelfälle angeordnet werden, wenn z.B. ein Tier durch viele Schäden auffällig geworden ist. Und an bestimmten Plätzen wie z.B. Parks oder Spielplätzen kann sie für alle Hunde gelten. Des Weiteren gilt die Leinenpflicht für alle Hunde zu bestimmten Jahreszeiten wie in der Brut- und Setzzeit von März/April bis Juli.

    Als Versicherer dürfen wir in Einzelfällen eine Leinenpflicht vorgeben. Nichtbeachtung der Leinenpflicht kann im schlimmsten Fall Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes (ganz oder teilweise) zur Folge haben.

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  • Ab wann greift die Versicherung? Gibt es für den Haftpflichtschutz eine Wartezeit?

    Der Hundehaftpflicht-Schutz deckt Schäden ab, die Ihr Hund einem Dritten verursacht. Diese Versicherung greift sofort ab Vertragsbeginn, es gibt also keine Wartezeit.

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  • Wie hoch sind die Deckungssummen?

    Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden?

    • Bei Haftpflichtschutz 24 gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. Euro.
    • Bei Haftpflichtschutz gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 16 Mio. Euro.
    • Bei Haftpflichtschutz Exklusiv gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 20 Mio. Euro.

    Wie hoch ist die Deckungssumme für Vermögensschäden?

    • Im Haftpflichtschutz 24 gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. Euro.
    • Im Haftpflichtschutz gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 16 Mio. Euro.
    • Im Haftpflichtschutz Exklusiv gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 20 Mio. Euro.
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  • Sind Helferhunde abgesichert?

    Der Deckungsumfang für Schul-, Blinden-, und Begegnungshunde unterscheidet sich bei AGILA je nach dem gewählten Haftpflichtprodukt.

     

    Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv

    Im Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv (ab AHKV 06/2015) sind die Einsätze Ihres Vierbeiners als Begegnungs-, Blinden-, Jagd-, und Schulhund sowie die Teilnahme an nicht-gewerblichen Schlittenhunderennen abgesichert. Es gelten die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn Ihr Vierbeiner ehrenamtlich bzw. unentgeltlich eingesetzt wird. Gewerbliche Einsätze sind generell ausgeschlossen.

     

    Haftpflichtschutz 24

    In diesem Tarif ist der Einsatz Ihres Hundes als Begegnungs-, Blinden-, Jagd-, und Schulhund nicht versichert. Auch der Einsatz des Tieres im Rahmen privater Schlittenhunderennen ist nicht im Deckungsumfang enthalten. Gerne können Sie den Tarif in unseren Haftpflichtschutz oder Haftpflichtschutz Exklusiv umstellen, damit der Einsatz Ihres Hundes mitversichert ist. Der Tarifwechsel kann unproblematisch zum nächsten Monat erfolgen.

     

    AGILA Haftpflicht: Alttarife

    In allen AGILA Haftpflichttarifen, denen ein älteres Bedingungswerk als die AHKV 06/2015 zugrunde liegt, besteht Versicherungsschutz für den unentgeltlichen bzw. ehrenamtlichen Einsatz Ihres Hundes als Schulhund, Blindenhund und Therapiehund. Auch hier gelten die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen.

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  • Gibt es einen Haftpflichtschutz für Züchterinnen und Züchter?

    Der Haftpflichtschutz ist auch als privater Züchter und Halter von Schul- und Begegnungshunden gegeben. Schäden, die Ihr Hund bei gewerblicher/entgeltlicher Tätigkeit verursacht, sind vom Versicherungsumfang explizit in den Bedingungen ausgeschlossen.

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  • Schadenersatzforderung – Erhält der Geschädigte immer 100 % seiner Forderung?

    Nein. Das Schadenersatzrecht orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daraus folgt z. B. dass ein beschädigter Gegenstand nur zum Zeitwert ersetzt wird. Der Zeitwert bestimmt sich u.a. nach Alter und Art der Sache sowie nach der Nutzungsdauer und wird fallbezogen ermittelt. In einigen Fällen kann es zudem vorkommen, dass der Geschädigte einen Schaden mit verursacht hat. Dann muss er sich seinen Mitverantwortungsbeitrag bei der Bemessung seines Schadenersatzanspruches entsprechend anrechnen lassen.

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Andreas Quendler
Customer Experience Manager

Frederik Bierstedt
Teamleiter Vertrieb & Produktmanagement

Thorsten Fischer
Abteilungsleiter

Melanie Müller
Head of Vet Relations

Mareile Hamrol
Teamleitung Human Resources & HR Business Partner

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