In unseren Haftpflichttarifen besteht kein Leinenzwang. Jedoch hat die verantwortliche, tierführende Person dafür Sorge zu tragen, sich an die örtlichen Vorgaben zur Leinenpflicht zu halten, da sie sonst den Versicherungsschutz gefährdet.
Die Leinenpflicht wird in der Regel von den Ordnungsbehörden/Ordnungsämtern festgesetzt und ist in den Hundegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie Städte und Gemeinden geregelt. Diese Gesetze und Vorschriften findet man in der aktuellen Version jeweils im Internet.
An diese Gesetze müssen sich Hundehaltende halten und den Hund an einer geeigneten sicheren Leine führen. Abweichungen können in der Regel nur per Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Die Leinenpflicht kann für bestimmte Rassen gelten, in der Regel sind das die sogenannten Listenhunde. Sie kann für Einzelfälle angeordnet werden, wenn z.B. ein Tier durch viele Schäden auffällig geworden ist. Und an bestimmten Plätzen wie z.B. Parks oder Spielplätzen kann sie für alle Hunde gelten. Des Weiteren gilt die Leinenpflicht für alle Hunde zu bestimmten Jahreszeiten wie in der Brut- und Setzzeit von März/April bis Juli.
Als Versicherer dürfen wir in Einzelfällen eine Leinenpflicht vorgeben. Nichtbeachtung der Leinenpflicht kann im schlimmsten Fall Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes (ganz oder teilweise) zur Folge haben.