Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. In unseren OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden.
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme enthalten. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) erstattet.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes liegt bei bis zu 12 Monaten am Stück.
Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Wie Sie Rechnungen einreichen können, erklären wir Ihnen in unserem Artikel Wie funktioniert die Rechnungsabwicklung bei AGILA? Bitte beachten Sie, dass die dort erwähnte Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).