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  • Welche Kosten werden im OP-Kostenschutz übernommen und welche sind ausgeschlossen?

    In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.

    *Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

    Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

    Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:

    • Wurzelbehandlung
    • Kralle/Wolfkralle ziehen
    • Goldakkupunktur
    • Kreuzbandriss
    • Patella-Luxation
    • Magendrehung
    • Zahnextraktion.

    Nicht erstattungsfähig sind alle Behandlungen, die kein chirurgischer Eingriff oder dessen Nachbehandlungen sind.

    Zusätzlich ausgeschlossen sind:

    • die Kosten für Kastration/Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
    • Geburtshilfe
    • sowie Prothesen des Bewegungsapparates.

    Eine Ausnahme ist der OP-Kostenschutz Exklusiv für Katzen: Dort übernehmen wir für Verträge mit Stand ab 02/2020 auch die Kosten für eine zur OP gehörige Diagnostik. 

    Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.

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  • Können Sie eine Tierarztpraxis in meiner Umgebung empfehlen?

    Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen oder -kliniken aussprechen. Auf unserer Internetseite finden Sie jedoch unseren Hilfe vor Ort-Finder.

    Dort können Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, daraufhin werden Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte angezeigt, mit denen wir schon einmal zusammen gearbeitet haben. Einige Praxen und Kliniken wurden bereits von unseren Kundinnen und Kunden bewertet, dies hilft Ihnen sicherlich bei der Wahl.

    Gerne können Sie Ihre gewählte Tierarztpraxis nach der Behandlung auch selbst im Tierarzt-Finder bewerten, damit andere Tierbesitzende von Ihrer Erfahrung profitieren können.

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  • Zu welcher Tierarztpraxis kann ich gehen?

    Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.

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  • Werden die Kosten für eine Tierphysiotherapie übernommen?

    In unseren OP-Kostenschutz-Tarifen erstatten wir die Kosten für Tierphysiotherapie als Nachbehandlung zu einer OP mit einer entsprechenden Überweisung der behandelnden Tierarztpraxis oder -klinik.

    → Übersicht über weitere enthaltene Leistungen im OP-Kostenschutz

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  • Unfall vs. Notfall: Wie unterscheide ich?

    Ein Unfall ist ein von außen plötzlich auf das Tier einwirkendes Ereignis, beispielsweise das Stolpern über ein Erdloch. Nicht immer ist ein Unfall des Vierbeiners aber auch direkt ein Notfall, der sofort in einer Tierarztpraxis oder -klinik behandelt werden muss. Wenn sich Ihr Liebling beispielsweise beim Spielen vertritt und leicht humpelt, können Sie ihn in den meisten Fällen auch in der nächsten regulären Sprechstunde vorstellen. Ein Verkehrsunfall oder ein Sturz aus großer Höhe sind allerdings durchaus bedrohlich.

     

    Woran erkenne ich einen Notfall?

    Wenn das Leben unseres Vierbeiners in Gefahr ist oder anhaltende Schäden wichtiger Organe drohen, spricht man von einem Notfall. So sollten Sie beispielsweise bei einer Magendrehung oder starken Blutungen immer sofort den Notdienst aufsuchen. Allerdings sind nicht alle Fälle so eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich zunächst fragen: „Würde ich selbst damit ins Krankenhaus fahren?“ Das kann helfen, leichte Beschwerden besser einzuordnen.

    Mithilfe unserer Notfall-Checkliste können Sie selbst prüfen, ob sich Ihr Vierbeiner in einem kritischen Zustand befindet. Übrigens: Tierärztliche Videosprechstunden helfen Ihnen, den Gesundheitszustand vorab noch besser einzuschätzen. Hier können Sie die Probleme schildern und Ihren Vierbeiner direkt einer Tierärztin oder einem Tierarzt zeigen. 

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  • Gilt der OP-Kostenschutz auch im Ausland?

    Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten.

    Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In den OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Operationen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen versichert sind. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet. 

    → Hier finden Sie eine Leistungsübersicht sowie Beispiele von versicherten Operationen

     

    Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten. 

    Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:

    • OP-Kostenschutz 24: bis zu ein Monat am Stück 
    • OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück 

    Wichtig: 

    • Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. 
    • Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
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  • Ist im OP-Kostenschutz eine Erstattung der Reisekosten enthalten?

    Im OP-Kostenschutz Exklusiv ist eine Erstattung der Reisekosten in Höhe von 50 % (max. 2.000 Euro) enthalten.

    Voraussetzung dafür ist, dass die Reise unter Mitnahme Ihres Vierbeiners gebucht wurde. Für die Prüfung der Kostenerstattung reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

    • Nachweis vom Tierarzt, dass Ihr Vierbeiner nicht reisefähig ist/war
    • Buchungsbestätigung, aus der hervorgeht, dass die Reise mit Ihrem Vierbeiner gebucht wurde
    • Stornierungsbestätigung
    • Rechnung (sofern die Kosten nicht aus der Buchungs- oder Stornierungsbestätigung hervorgehen)
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  • Ab wann greift die Versicherung? Gibt es für den OP-Kostenschutz eine Wartezeit?

    In den OP-Kostenschutz Tarifen von AGILA sind Sie gegen medizinisch notwendige, chirurgische Eingriffe Ihres Vierbeiners unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) sowie die dazugehörige Nachbehandlung abgesichert.

    In den Tarifen mit Stand ab 05/2022 gilt eine Wartezeit von einem Monat, in älteren Tarifen sind es drei Monate.

    Operationen, die aufgrund eines Unfalls oder Verkehrsunfalls notwendig sind, bezahlen wir direkt ab Vertragsbeginn ohne Wartezeit.

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  • Werden die Kosten für eine Kastration übernommen?

    In unseren Tarifen übernehmen wir Kastration und Sterilisation nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.

    Eine Ausnahme bildet unser Tarif Tierkrankenschutz Exklusiv ab 03/2020, in welchem die Kosten für Kastration/Sterilisation auch ohne medizinische Indikation übernommen werden.

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  • Sind Voruntersuchungen einer Operation im OP-Kostenschutz abgedeckt?

    Es kommt auf den Tarif an, den Sie gewählt haben.

    In unserem OP-Kostenschutz 24 und OP-Kostenschutz leistet AGILA ausschließlich für die Operation* sowie die dazugehörige Nachbehandlung. Zur Nachbehandlung zählt auch eine Physiotherapie, die von der Tierarztpraxis oder -klink verordnet und überwiesen wird. 

    In unserem OP-Kostenschutz Exklusiv ist für aktuelle Verträge mit Stand ab 05/2022 auch die zur OP gehörige Diagnostik am Vortag der Operation abgedeckt. 

    *Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

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  • Was zählt als Operation?

    Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

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  • Welche Versicherungssummen stehen mir zur Verfügung?

    Die Versicherungssumme ist der Betrag, den AGILA pro Versicherungsjahr maximal an Sie als versicherungsnehmende Person bezahlt. Wenn die Schadensumme diesen Betrag übersteigt, sind die darüber gehenden Kosten von Ihnen selbst zu tragen.

    → Hier finden Sie Angaben zu den Versicherungssummen sowie die aktuellen Versicherungsbedingungen.

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  • Werden Notdienstgebühren übernommen?

    In unseren Tarif OP-Kostenschutz Exklusiv erstatten wir auch die Notdienst-Grundgebühr im Rahmen der jährlichen Versicherungssummen.

    Wenn die Schadensumme diesen Betrag übersteigt, sind die darüber gehenden Kosten von Ihnen zu tragen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen OP-Kostenschutz und Tierkrankenschutz?

    Wir werden oft gefragt, worin sich unsere Tierkrankenschutz Tarife zu den reinen OP-Kostenschutz Tarifen unterscheiden.

    Die Erklärung ist ganz einfach. Im Prinzip kann man die Tarifvarianten mit der privaten KFZ-Versicherung vergleichen: Es gibt die „Teilkaskoversicherung“ – unseren OP-Kostenschutz – und die „Vollkaskoversicherung“ – den Tierkrankenschutz.

     

    AGILA OP-Kostenschutz

    Der OP-Kostenschutz ist eine gute Absicherung für den meist sehr teuren Fall der Fälle: Ihr vierbeiniger Liebling muss operiert werden und benötigt im Anschluss womöglich noch Nachbehandlungen wie z.B. Physiotherapie. Mit dem OP-Kostenschutz stehen Sie dann auf der sicheren Seite, denn Sie können sich ganz in Ruhe um die Genesung Ihres Tieres kümmern, ohne sich auch noch um das Finanzielle Sorgen machen zu müssen.

    AGILA bietet aktuell drei verschiedene OP-Kostenschutz Tarife an. Alle beinhalten die Übernahme von chirurgischen Eingriffen unter Narkose sowie deren Nachbehandlungen.

    → Eine genaue Leistungsübersicht sowie OP-Beispiele finden Sie hier.

    WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass der OP-Kostenschutz tatsächlich nur für Operationen* und deren Nachbehandlungen aufkommt. „Normale“ Behandlungen, wie zum Beispiel eine Analbeutelentleerung oder diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen (auch wenn diese unter Narkose stattfinden), werden hier nicht erstattet. 

     

    *Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.

    Eine rein adspektorische Magen- oder Darmspiegelung, Magenspülungen oder ähnliches sind daher nur im Tierkrankenschutz abgedeckt. 

    AGILA Tierkrankenschutz 

    Der Tierkrankenschutz ist unsere Krankenvollversicherung. Diese Tarife eignen sich für alle Tierbesitzenden, die eine Absicherung für jeden (medizinisch notwendigen) Tierarztbesuch wünschen.

    Aktuell bieten wir hier drei verschiedene Tarifvarianten an. In allen werden Behandlungen, Vorsorgeleistungen und Operationen erstattet. Da in diesen Tarifen auch Operationen* erstattet werden, wird kein zusätzlicher OP-Kostenschutz benötigt.

    → Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungsmerkmalen im Tierkrankenschutz.

     

    Welchen Tarif soll ich wählen?

    Leider können wir Ihnen die finale Entscheidung, welcher Tarif der richtige für Sie sein wird, nicht abnehmen. Jedes Tier ist unterschiedlich und leider kann man im Voraus nicht abschätzen, wie krank oder gesund Ihr Liebling sein wird. Sind Sie ein sehr sicherheitsliebender Mensch? Dann wäre der Tierkrankenschutz womöglich die bessere Wahl für Sie. Reicht Ihnen jedoch eine Absicherung gegen die wirklich ernsten Fälle, könnte der reine OP-Kostenschutz ausreichen. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl!

    Wenn Sie den Tarif nach Vertragsabschluss doch noch umstellen möchten, ist das unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Problem. 

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Andreas Quendler
Customer Experience Manager

Frederik Bierstedt
Teamleiter Vertrieb & Produktmanagement

Thorsten Fischer
Abteilungsleiter

Melanie Müller
Head of Vet Relations

Mareile Hamrol
Teamleitung Human Resources & HR Business Partner

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Tiergesundheit schreiben wir groß!

Mein Traum? Dass jeder Vierbeiner die optimale medizinische Versorgung erhält. Tierkrankenversicherungen sind ein Baustein davon – vor allem, wenn sie Hand in Hand mit dem tierärztlichen Fachpersonal arbeiten. Daher haben wir für Tierärztinnen und Tierärzte sowie TFA und das Praxismanagement immer ein offenes Ohr! Sie haben ein Anliegen? Dann melden Sie sich gern bei uns!

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