Folgende Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein:
- In all unseren Kranken- und OP-Tarifen muss Ihr Vierbeiner für den Abschluss der Versicherung mindestens acht Wochen alt sein.
- Ihr Tier darf bei Antragsstellung nicht die Altersgrenze des jeweiligen Tarifs überschreiten.
- Im Einzelfall und nach Prüfung Ihrer Angaben ist auch die Versicherung eines Tieres mit einer Vorerkrankung unter Vereinbarung von individuellen Ausschlüssen möglich.
- Auch Rassen mit einem höheren Risiko für eine rassespezifische Krankheit können versichert werden, solange diese bei Antragsstellung noch nicht ausgebrochen ist oder Anzeichen dafür bestehen. Wenn bereits Symptome für eine rassespezifische Erkrankung bestehen, müssen diese im Antrag angegeben werden. Behandlungen und/oder Operationen, die in Verbindung mit der Vorerkrankung stehen, sind dann aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen.
WICHTIG: Ihr Vierbeiner gilt als gesund, wenn er sich nicht in Behandlung befindet, keine Behandlung in der Zukunft geplant ist und auch keine Symptome bestehen, die auf eine Krankheit hinweisen könnten.
Bekannte Vorerkrankungen können nach Prüfung im Vertrag dokumentiert und so von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen werden.
Hinweis zur Brachycephalie
Bei kurzköpfigen Rassen gilt: Sollte Ihr Vierbeiner eines der typischen Symptome (z.B. alle Atemnebengeräusche: röcheln, schnarchen, pfeifen) zeigen, werden die Kosten für Behandlungen und Operationen, die aufgrund der Brachycephalie notwendig sind oder werden, nicht übernommen.