Ja, Beitragsanpassungen sind grundsätzlich möglich. Bei AGILA haben wir stets die aktuellen Entwicklungen der Tiermedizin und die Kostensituation in den einzelnen Tarifen im Blick. Veränderungen in diesen Bereichen können zu Anpassungen der Beiträge führen. Die Berechnung gestaltet sich dabei individuell und kann daher nicht vorhergesagt werden.
Informationen zur Beitragszahlung
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Sind Beitragserhöhungen möglich?
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Werden Beiträge erstattet, wenn das Tier verstirbt oder weggegeben werden muss?
Weiterlesen →Wenn zum Zeitpunkt der Kündigung das aktuelle Versicherungsjahr noch nicht abgelaufen ist, bekommen Sie bereits im Voraus gezahlte Beiträge erstattet.
Zudem besteht in gewissen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular, falls Ihr Tier gestorben ist oder Sie es abgeben mussten. Wir lösen den Vertrag dann zum Folgemonat auf.
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Wann ist mein Beitrag fällig?
Weiterlesen →Zahlungsweise Lastschrift
Die erste Prämie ist mit Antragsannahme (Policierung) fällig. Allerdings möchten wir den ersten Beitrag immer erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhalten. Daher ziehen wir diesen verspätet ein, der zweite Beitrag wird dann zur regulären Fälligkeit eingezogen. Aus diesem Grund liegen die erste und zweite Abbuchung nur zwei Wochen auseinander. Alle folgenden Zahlungen werden dann monatlich entsprechend der zweiten Abbuchung eingezogen.
Zahlungsweise Überweisung
Die erste Prämie ist mit Antragsannahme (Policierung) fällig. Allerdings möchten wir den ersten Beitrag immer erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhalten. Der zweite und alle folgenden Beiträge sind dann zur regulären Fälligkeit im Voraus zu zahlen.
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Wo und wie kann die Beitragshöhe errechnet werden?
Weiterlesen →Bei AGILA berechnet sich der Beitrag für Ihren Vierbeiner je nach gewünschtem Tarif und Alter. Die genauen Beiträge können Sie ganz einfach unserem Tarifrechner entnehmen:
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Wie kann das Zahlungsintervall angepasst werden?
Weiterlesen →Sie können monatlich zahlen oder zwischen einem vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsintervall wählen. Die Prämie ist jeweils im Voraus zur Fälligkeit zu zahlen. Es gibt keinen Rabatt, unabhängig vom gewählten Zahlungsintervall.
Für die Zahlung können Sie uns wahlweise ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen oder aber die Beiträge selbst überweisen.
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Ist eine Ratenzahlung möglich?
Weiterlesen →Wir bitten um Verständnis, dass wir bei aktiven Verträgen keine Ratenzahlung anbieten. Dies liegt am fehlenden Versicherungsschutz bei Zahlungsverzug und der stetig steigenden Gesamtschuld bei Weiterführung des Vertrags.
Auf Wunsch gewähren wir einen Zahlungsaufschub von vier Wochen. Andernfalls bleibt nur die Kündigung des Vertrags, um danach eine Ratenzahlungsvereinbarung zu vereinbaren. Der zu zahlende Mindestbetrag liegt bei 50,00 Euro und die maximale Laufzeit beträgt sechs Monate.