Die aktuellen Versicherungsbedingungen für Deutschland und Österreich sowie weitere Unterlagen finden Sie auf unserer Website.
Versicherungsbedingungen
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In allen Tierkrankenschutz- und OP-Kostenschutz-Tarifen müssen Hund und Katze bei Antragsstellung mindestens 8 Wochen alt sein. Je nach Tierart unterscheidet sich das Höchstaufnahmealter:
- Hunde dürfen bei Neuabschluss maximal 7 Jahre alt sein.
- Katzen dürfen bei Neuabschluss maximal 9 Jahre alt sein.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Altersgrenzen lediglich für den Neuabschluss einer Versicherung gelten. Der einmal versicherte Vierbeiner bleibt selbstverständlich sein Leben lang bei AGILA, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wird.
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Grundsätzlich nehmen wir alle Rassen auf.
Unterschiede gibt es bei der Höhe der Versicherungsbeiträge, die für Hunde und Katzen auf Grundlage ihres Alters und ihrer Rasse berechnet werden.
Ihren individuellen Beitrag für den jeweiligen Tarif können Sie unseren Produktseiten entnehmen.
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In den Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten, die aufgrund eines Verkehrsunfalls angefallen sind, direkt ab Vertragsbeginn im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt. Für besondere Krankheiten* gilt eine Wartezeit von sechs Monaten.
In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
*Die folgenden Erkrankungen gelten als besonders:
- Hüftgelenksdysplasie (HD)
- Ellenbogengelenksdysplasie (ED)
- Frakturierter Coronoid-Prozess (EPC)
- Isolierter Processus anconaeus (IPA)
- Radiuskrümmung (Short-Ulna-Syndrom)
- Onkologische Erkrankungen (Krebs/Tumore)
- Brachycephalics
- Allergien (allgemein)
- Bandscheibenvorfall
- Portosystemischer Shunt (PSS)
- Probleme mit den Kreuzbändern
- Meningitis
- Degenerative Bandscheibenerkrankung
- Zwerchfellhernie