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  • Ich musste mein Tier abgeben. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Es tut uns sehr Leid, dass Sie Ihren Vierbeiner abgeben mussten. Selbstverständlich haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

    Zur Auflösung des Vertrages teilen Sie uns die Abgabe des Tieres unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach über unser Kontaktformular mit. Wir lösen Ihren Vertrag dann zum Folgemonat auf. 

    Mithilfe dieses Formulars zum Download können können Sie uns die genannten Angaben natürlich auch per Post (Postfach 365, 30003 Hannover) zusenden.

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  • Der Versicherungsnehmer ist verstorben: Was sind die nächsten Schritte?

    Zur Auflösung des Vertrages teilen Sie uns den Tod des Versicherungsnehmers bitte unter der Angabe seiner Vertragsnummer über unser Kontaktformular mit und übermitteln uns die Sterbeurkunde. Wir lösen den Vertrag dann zum Folgemonat auf. 

    Mithilfe dieses Formulars zum Download können können Sie uns die genannten Angaben natürlich auch per Post (Postfach 365, 30003 Hannover) zusenden.

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  • Mein Tier ist verstorben. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Es tut uns sehr Leid, dass Ihr Vierbeiner verstorben ist. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für diese schwierige Zeit.

    Selbstverständlich haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

    Zur Auflösung des Vertrages teilen Sie uns den Verlust Ihres Vierbeiners unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach über unser Kontaktformular mit. Wir lösen Ihren Vertrag dann zum Folgemonat auf. 

    Mithilfe dieses Formulars zum Download können können Sie uns die genannten Angaben natürlich auch per Post (Postfach 365, 30003 Hannover) zusenden.

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  • Ich möchte meinen Vertrag fristgerecht kündigen. Was muss ich beachten?

    Bitte nutzen Sie für die Auflösung Ihres Vertrages ganz einfach unser Online-Formular.

     

    Zu wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Unsere Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach immer wieder um ein Jahr. Zu welchem Datum Sie Ihren Vertrag kündigen können, hängt daher von Ihrem jeweiligen Vertragsbeginn ab. Den Vertragsbeginn können Sie Ihrer Versicherungsurkunde entnehmen. Beispiel: Ihr Vertrag begann am 12. Juni 2017, die fristgerechte Kündigung wäre zum 12. Juni 2018 möglich.  Wenn Sie Ihren Vierbeiner abgegeben haben oder Ihr Tier leider verstorben ist, kann der Vertrag selbstverständlich sofort zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats aufgelöst werden.

    ACHTUNG: Sollten Sie eine außerplanmäßige Beitragsanpassung von AGILA bekommen haben, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des entsprechenden Schreibens nutzen können. Für die Kündigung nutzen Sie bitte ebenfalls die oben genannten Wege.

     

    Welche Kündigungsfristen gelten? 

    In all unseren Versicherungsvarianten gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

    Beispiel: Sie können Ihren Vertrag fristgerecht zum 12. Juni 2018 kündigen, das Kündigungsschreiben muss uns spätestens am 12. Mai 2018 schriftlich vorliegen. Bei Abgabe oder Tod Ihres Tieres muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Sobald uns die schriftliche Information darüber vorliegt, werden wir den Vertrag zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats auflösen.

    Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

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Andreas Quendler
Customer Experience Manager

Frederik Bierstedt
Teamleiter Vertrieb & Produktmanagement

Thorsten Fischer
Abteilungsleiter

Melanie Müller
Head of Vet Relations

Mareile Hamrol
Teamleitung Human Resources & HR Business Partner

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Tiergesundheit schreiben wir groß!

Mein Traum? Dass jeder Vierbeiner die optimale medizinische Versorgung erhält. Tierkrankenversicherungen sind ein Baustein davon – vor allem, wenn sie Hand in Hand mit dem tierärztlichen Fachpersonal arbeiten. Daher haben wir für Tierärztinnen und Tierärzte sowie TFA und das Praxismanagement immer ein offenes Ohr! Sie haben ein Anliegen? Dann melden Sie sich gern bei uns!

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