Bitte nutzen Sie für die Auflösung Ihres Vertrages ganz einfach unser Online-Formular.
Zu wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Unsere Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach immer wieder um ein Jahr. Zu welchem Datum Sie Ihren Vertrag kündigen können, hängt daher von Ihrem jeweiligen Vertragsbeginn ab. Den Vertragsbeginn können Sie Ihrer Versicherungsurkunde entnehmen. Beispiel: Ihr Vertrag begann am 12. Juni 2017, die fristgerechte Kündigung wäre zum 12. Juni 2018 möglich. Wenn Sie Ihren Vierbeiner abgegeben haben oder Ihr Tier leider verstorben ist, kann der Vertrag selbstverständlich sofort zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats aufgelöst werden.
ACHTUNG: Sollten Sie eine außerplanmäßige Beitragsanpassung von AGILA bekommen haben, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des entsprechenden Schreibens nutzen können. Für die Kündigung nutzen Sie bitte ebenfalls die oben genannten Wege.
Welche Kündigungsfristen gelten?
In all unseren Versicherungsvarianten gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Beispiel: Sie können Ihren Vertrag fristgerecht zum 12. Juni 2018 kündigen, das Kündigungsschreiben muss uns spätestens am 12. Mai 2018 schriftlich vorliegen. Bei Abgabe oder Tod Ihres Tieres muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Sobald uns die schriftliche Information darüber vorliegt, werden wir den Vertrag zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats auflösen.
Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.