- Übernahme der Diagnostik 14 Tage vor der OP (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT,
MRT) - Stationäre und ambulante Nachsorge bis zu 30 Tage nach der OP
- Medikation und Physiotherapie bis zu 30 Tage nach der OP
OP-Kostenschutz
Informationen über Rabatte
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Nein. Da das Risiko für jedes einzelne Tier gleich bleibt, gibt es keine Gruppenrabatte.
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Ja!
Wenn Sie AGILA über unser Programm „Auf tierisch gute Freundschaft“ weiterempfehlen und Ihr Kontakt daraufhin einen Vertrag über eine unserer Versicherungen abschließt, erhalten Sie eine Tippgeberprämie.
→ Hier finden Sie alle Details zu den Bedingungen und zum Vorgehen!
Kündigung
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Zur Auflösung des Vertrages teilen Sie uns den Tod des Versicherungsnehmers bitte unter der Angabe seiner Vertragsnummer über unser Kontaktformular mit und übermitteln uns die Sterbeurkunde. Wir lösen den Vertrag dann zum Folgemonat auf.
Mithilfe dieses Formulars zum Download können können Sie uns die genannten Angaben natürlich auch per Post (Breite Straße 6-8; 30159 Hannover) zusenden.
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Es tut uns sehr Leid, dass Sie Ihren Vierbeiner abgeben mussten. Selbstverständlich haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Zur Auflösung des Vertrages teilen Sie uns die Abgabe des Tieres unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach über unser Kontaktformular mit. Wir lösen Ihren Vertrag dann zum Folgemonat auf.
Mithilfe dieses Formulars zum Download können können Sie uns die genannten Angaben natürlich auch per Post (Breite Straße 6-8; 30159 Hannover) zusenden.
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Es tut uns sehr Leid, dass Ihr Vierbeiner verstorben ist. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für diese schwierige Zeit.
Selbstverständlich haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Zur Auflösung des Vertrages teilen Sie uns den Verlust Ihres Vierbeiners unter Angabe Ihrer Vertragsnummer einfach über unser Kontaktformular mit. Wir lösen Ihren Vertrag dann zum Folgemonat auf.
Mithilfe dieses Formulars zum Download können können Sie uns die genannten Angaben natürlich auch per Post (Breite Straße 6-8; 30159 Hannover) zusenden.
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Bitte nutzen Sie für die Auflösung Ihres Vertrages ganz einfach unser Online-Formular.
Zu wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Unsere Tarife haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich danach immer wieder um ein Jahr. Zu welchem Datum Sie Ihren Vertrag kündigen können, hängt daher von Ihrem jeweiligen Vertragsbeginn ab. Den Vertragsbeginn können Sie Ihrer Versicherungsurkunde entnehmen. Beispiel: Ihr Vertrag begann am 12. Juni 2017, die fristgerechte Kündigung wäre zum 12. Juni 2018 möglich. Wenn Sie Ihren Vierbeiner abgegeben haben oder Ihr Tier leider verstorben ist, kann der Vertrag selbstverständlich sofort zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats aufgelöst werden.
ACHTUNG: Sollten Sie eine außerplanmäßige Beitragsanpassung von AGILA bekommen haben, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des entsprechenden Schreibens nutzen können. Für die Kündigung nutzen Sie bitte ebenfalls die oben genannten Wege.
Welche Kündigungsfristen gelten?
In all unseren Versicherungsvarianten gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Beispiel: Sie können Ihren Vertrag fristgerecht zum 12. Juni 2018 kündigen, das Kündigungsschreiben muss uns spätestens am 12. Mai 2018 schriftlich vorliegen. Bei Abgabe oder Tod Ihres Tieres muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Sobald uns die schriftliche Information darüber vorliegt, werden wir den Vertrag zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats auflösen.
Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Vertragsumschreibung
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Ein „Tieraustausch“ ist leider nicht möglich. Gerne erklären wir Ihnen, wie Sie eine Änderung des versicherten Tieres dennoch unkompliziert vornehmen können.
Das versicherte Tier ist verstorben oder wurde abgegeben
Bei einem sogenannten „Risikowegfall“ kann der Vertrag für das versicherte Tier zum nächsten Vertragsmonatsende aufgelöst werden. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.
Für Ihren neuen Vierbeiner können Sie gerne online einen Vertrag Ihrer Wahl abschließen.
→ Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung
Das versicherte Tier soll ohne besondere Gründe ausgetauscht werden
Wenn kein Risikowegfall vorliegt, kann der bestehende Vertrag nur fristgerecht zum jeweiligen Versicherungsjahresende aufgelöst werden. Das mögliche Kündigungsdatum können Sie Ihrer Police entnehmen. Gerne können Sie Ihren neuen/anderen Vierbeiner sofort oder erst zum Zeitpunkt der Kündigung des anderen Vertrages separat anmelden. Die fristgerechte Vertragskündigung reichen Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder Post (Breite Straße 6-8; 30159 Hannover) ein. Für Ihren neuen Vierbeiner können Sie gerne online einen Vertrag Ihrer Wahl abschließen. Im Antrag haben Sie auch die Möglichkeit, den Vertragsbeginn (entweder sofort oder erst nach Eintritt der Kündigung) auszuwählen. Sie können uns die Kündigung und die Neuanmeldung auch schriftlich über die oben genannten Wege in einem Schritt mitteilen. Hier genügt ein kurzes Schreiben mit dem Inhalt, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt werden soll und Ihr neuer/anderer Vierbeiner unter den gleichen Bedingungen neu versichert werden soll. Bitte geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt der Neuvertrag angelegt werden soll.
Wichtig: Bitte geben Sie alle Daten des neuen Tieres (Name, Rasse, Geburtsdatum, Farbe) an. Sollte es sich hier um einen Kranken- oder OP-Tarif handeln, benötigen wir auch die Angabe zum aktuellen Gesundheitszustand des neuen Vierbeiners. Für jedes neu zu versichernde Tier gilt: In unseren Kranken- und OP-Tarifen muss der Vierbeiner bei Antragsstellung vollständig gesund sein und darf nicht die Altersgrenze des jeweiligen Tarifs überschreiten. In unseren Haftpflichttarifen sind Gesundheitszustand und Alter nicht relevant.
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Zur Umschreibung des Vertrages teilen Sie uns den Tod des Versicherungsnehmers bitte unter der Angabe seiner Vertragsnummer über unser Kontaktformular unter dem Betreff „Umschreibung“ mit und übermitteln uns die Sterbeurkunde.
Von der Person, die den Vertrag fortführen möchte, benötigen wir die vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, IBAN).
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Leider gibt es manchmal Situationen im Leben, in denen man sich schmerzhaft von seinem Tier trennen und es an einen neuen Besitzer abgeben muss.
Damit der Vierbeiner auch beim neuen Halter weiterhin rundum geschützt ist und sich dieser keine Gedanken mehr um einen Versicherungsschutz machen muss, empfehlen wir die Vertragsumschreibung auf den neuen Besitzer.
Wie funktioniert die Vertragsumschreibung bei AGILA?
Für die Umschreibung benötigen wir die Zustimmung des bisherigen sowie des zukünftigen AGILA-Kunden sowie alle personenbezogenen Daten des neuen Besitzers. Gerne können Sie unser vorgefertigtes Umschreibungsformular verwenden oder selbst ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.
Wichtig: Bitte achten Sie immer auf die Unterschrift beider Personen!
Die vollständig ausgefüllte Umschreibungsmitteilung senden Sie uns per Kontaktformular oder Post (Breite Straße 6-8; 30159 Hannover).
Ab wann läuft der Vertrag auf den neuen Halter?
Der Vertrag wird zum nächsten Vertragsmonat umgeschrieben, eine rückwirkende Vertragsumschreibung ist leider nicht möglich. Ab dem gültigen Zeitpunkt der Vertragsumschreibung gehen alle Rechte, wie beispielsweise die Erstattung von Tierarztkosten, und auch alle Pflichten, wie die Bezahlung der Beiträge, an den neuen Tierhalter über.
Informationen zum Vertrag
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Es ist möglich, dass Sie eine weitere Person bevollmächtigen, Auskünfte über den Versicherungsstatus des Tieres zu erhalten.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht, die Sie mithilfe unseres Formulars erstellen können. Die Angabe aller relevanten persönlichen Daten der versicherten sowie der bevollmächtigten Person ist notwendig.
Da wir die Daten der bevollmächtigten Person speichern müssen, benötigen wir deren Unterschrift und die Angabe, dass diese mit der Speicherung der Daten einverstanden ist.
Das ausgefüllte Formular können Sie uns anschließend unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer über unser Kontaktformular zurückschicken.
Geben Sie bitte die entsprechende Vertragsnummer an, falls Sie mehrere Verträge bei AGILA haben.
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Nein, aktuell bieten wir keine separate Züchterversicherung an.
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Sehr gerne können Sie Ihren neuen tierischen Zuwachs ebenfalls bei AGILA versichern. Jedes zu versichernde Tier benötigt einen eigenständigen Vertrag. Wenn ein weiteres Tier bei AGILA versichert werden soll, muss daher ein neuer Antrag ausgefüllt werden.
Auf unserer Website finden Sie die aktuellen Tarife, zwischen denen Sie für Ihren neuen Vierbeiner wählen können. Den Antrag können Sie direkt online oder in Papierform stellen. Wenn Sie einen Papierantrag wünschen, können Sie diesen für Deutschland und für Österreich bequem ausfüllen, ausdrucken und an AGILA zurücksenden.
Leider können wir keinen Mengenrabatt für ein oder mehrere weitere Tiere gewähren. Jedes versicherte Tier ist ein eigenständiges Risiko, sodass die Kosten für jedes Tier einzeln berechnet werden. Auf unseren Produktseiten finden Sie den individuellen Beitrag für Ihren neuen Vierbeiner.
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Ihre Vertragsunterlagen erhalten Sie kurz nach Antragstellung per E-Mail. Unter Umständen kann es vorkommen, dass die E-Mail mit Ihren Vertragsunterlagen im Spam-Ordner landet. Wenn Sie die Vertragsunterlagen per Post erhalten möchten, müssen Sie dies bei uns anfordern. Schreiben Sie hierzu bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular.
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Wenn Sie nicht all Ihre Verträge in der AGILA Kunden-App oder im Kundenportal einsehen können, dann schreiben Sie uns gerne unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer eine Nachricht über unser Kontaktformular.
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Sie sind umgezogen, haben geheiratet oder haben eine neue Bankverbindung? Gerne können Sie uns Ihre veränderten Daten auf einem der folgenden Wege mitteilen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Bankverbindung ändern, können wir diese Änderung erst ab dem darauf folgenden Rechnungslauf nutzen. Der Rechnungslauf findet jeweils 14 Tage vor dem Tag im Monat statt, an dem Sie Ihren Vertrag geschlossen haben. Beispiel: Ihr Vertrag startete am 7.8., dann gilt jeden Monat der 7. als Ihr Stichtag. 14 Tage vorher findet der Rechnungslauf statt. Wenn Sie Ihre Bankverbindung in den zwei Wochen vor dem 7. ändern, können wir die Änderung nicht für den aktuellen Monat berücksichtigen, sondern erst für den nächsten.
Per Chat (AGIBOT)
Über die Chatfunktion auf unserer Website (unten rechts) können Sie Ihre Daten ändern lassen. Geben Sie dazu im Chatfenster einfach Ihr Anliegen ein, unser digitaler Mitarbeiter AGIBOT wird Sie Schritt für Schritt durch die Änderung führen.
Per Kundenportal
Sie können Ihre Daten selbst in Ihrem persönlichen Kundenportal ändern.
Per Kunden-App
Gerne können Sie uns Ihre Änderung auch über die Kunden-App mitteilen. Die App ist kostenlos im App-Store und Google Play Store verfügbar, einfach AGILA eingeben, Kunden-App auswählen und herunterladen.
Per Kontaktformular
Senden Sie einfach eine Nachricht mit Ihren Änderungswünschen über unser Kontaktformular. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an, damit wir die Änderung zuordnen können.
Per Telefon
Sie erreichen unser Team unter +49 511 93 680 377 montags bis freitags von 9 17 Uhr. Achtung: Die Änderung der Bankverbindung dürfen wir telefonisch leider nicht entgegennehmen. Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung über einen der anderen beschriebenen Wege mit.