In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.
Als Operation gilt bei AGILA ein medizinisch notwendiger chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden sowie die chirurgische Versorgung von Wunden.
Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.
Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:
- Wurzelbehandlung
- Kralle/Wolfkralle ziehen
- Goldakkupunktur
- Kreuzbandriss
- Patella-Luxation
- Magendrehung
- Zahnextraktion.
Nicht erstattungsfähig sind alle Behandlungen, die kein chirurgischer Eingriff oder dessen Nachbehandlungen sind.
Zusätzlich ausgeschlossen sind:
- die Kosten für Kastration/Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
- Geburtshilfe
- sowie Prothesen des Bewegungsapparates.
Eine Ausnahme ist der OP-Kostenschutz Exklusiv für Katzen: Dort übernehmen wir für Verträge mit Stand ab 02/2020 auch die Kosten für eine zur OP gehörige Diagnostik
Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.
Können Sie eine Tierarztpraxis in meiner Umgebung empfehlen?
Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen oder -kliniken aussprechen. Auf unserer Internetseite finden Sie jedoch unseren Hilfe vor Ort-Finder.
Dort können Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, daraufhin werden Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte angezeigt, mit denen wir schon einmal zusammen gearbeitet haben. Einige Praxen und Kliniken wurden bereits von unseren Kundinnen und Kunden bewertet, dies hilft Ihnen sicherlich bei der Wahl.
Gerne können Sie Ihre gewählte Tierarztpraxis nach der Behandlung auch selbst im Tierarzt-Finder bewerten, damit andere Tierbesitzende von Ihrer Erfahrung profitieren können.
Zu welcher Tierarztpraxis kann ich gehen?
Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.
Werden die Kosten für eine Tierphysiotherapie übernommen?
In unseren OP-Kostenschutz-Tarifen erstatten wir die Kosten für Tierphysiotherapie als Nachbehandlung zu einer OP mit einer entsprechenden Überweisung der behandelnden Tierarztpraxis oder -klinik.
→ Übersicht über weitere enthaltene Leistungen im OP-Kostenschutz
Unfall vs. Notfall: Wie unterscheide ich?
Ein Unfall ist ein von außen plötzlich auf das Tier einwirkendes Ereignis, beispielsweise das Stolpern über ein Erdloch. Nicht immer ist ein Unfall des Vierbeiners aber auch direkt ein Notfall, der sofort in einer Tierarztpraxis oder -klinik behandelt werden muss. Wenn sich Ihr Liebling beispielsweise beim Spielen vertritt und leicht humpelt, können Sie ihn in den meisten Fällen auch in der nächsten regulären Sprechstunde vorstellen. Ein Verkehrsunfall oder ein Sturz aus großer Höhe sind allerdings durchaus bedrohlich.
Woran erkenne ich einen Notfall?
Wenn das Leben unseres Vierbeiners in Gefahr ist oder anhaltende Schäden wichtiger Organe drohen, spricht man von einem Notfall. So sollten Sie beispielsweise bei einer Magendrehung oder starken Blutungen immer sofort den Notdienst aufsuchen. Allerdings sind nicht alle Fälle so eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich zunächst fragen: „Würde ich selbst damit ins Krankenhaus fahren?“ Das kann helfen, leichte Beschwerden besser einzuordnen.
Mithilfe unserer Notfall-Checkliste können Sie selbst prüfen, ob sich Ihr Vierbeiner in einem kritischen Zustand befindet. Übrigens: Tierärztliche Videosprechstunden helfen Ihnen, den Gesundheitszustand vorab noch besser einzuschätzen. Hier können Sie die Probleme schildern und Ihren Vierbeiner direkt einer Tierärztin oder einem Tierarzt zeigen.
Gilt der OP-Kostenschutz auch im Ausland?
Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten.
Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In den OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Operationen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen versichert sind. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet.
→ Hier finden Sie eine Leistungsübersicht sowie Beispiele von versicherten Operationen
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- OP-Kostenschutz 24: bis zu ein Monat am Stück
- OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig:
- Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich.
- Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
Mehr Fragen einsehen
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Ab wann greift die Versicherung? Gibt es für den Tierkrankenschutz eine Wartezeit?
In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet.
Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (beispielsweise eine Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstatten wir direkt ab Vertragsbeginn.
Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt.
In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
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Zu welcher Tierarztpraxis kann ich gehen?
Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.
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Können Sie eine Tierarztpraxis in meiner Umgebung empfehlen?
Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen oder -kliniken aussprechen. Auf unserer Internetseite finden Sie jedoch unseren Hilfe vor Ort-Finder.
Dort können Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, daraufhin werden Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte angezeigt, mit denen wir schon einmal zusammen gearbeitet haben. Einige Praxen und Kliniken wurden bereits von unseren Kundinnen und Kunden bewertet, dies hilft Ihnen sicherlich bei der Wahl.
Gerne können Sie Ihre gewählte Tierarztpraxis nach der Behandlung auch selbst im Tierarzt-Finder bewerten, damit andere Tierbesitzende von Ihrer Erfahrung profitieren können.
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Gilt der Tierkrankenschutz auch im Ausland?
Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten.
Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In unseren Krankenvollschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet.
→ Leistungsübersicht und Behandlungsbeispiele, die im Tierkrankenschutz versichert sind
Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten.
Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:
- Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück
- Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück
Wichtig:
- Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich.
- Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
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Werden die Kosten für eine Kastration übernommen?
In unseren Tarifen übernehmen wir Kastration und Sterilisation nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Eine Ausnahme bildet unser Tarif Tierkrankenschutz Exklusiv ab 03/2020, in welchem die Kosten für Kastration/Sterilisation auch ohne medizinische Indikation übernommen werden.
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Werden die Voruntersuchungen einer Operation übernommen?
In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden zur Operation gehörige Vorsorgeuntersuchungen über das ambulante und stationäre Behandlungsbudget abgedeckt.
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Teamleitung Human Resources & HR Business Partner
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