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Hundehaftpflicht-Schutz

  • Ist mein Hund nur versichert, wenn er angeleint ist?

    In unseren Haftpflichttarifen besteht kein Leinenzwang. Jedoch hat die verantwortliche, tierführende Person dafür Sorge zu tragen, sich an die örtlichen Vorgaben zur Leinenpflicht zu halten, da sie sonst den Versicherungsschutz gefährdet.

    Die Leinenpflicht wird in der Regel von den Ordnungsbehörden/Ordnungsämtern festgesetzt und ist in den Hundegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie Städte und Gemeinden geregelt. Diese Gesetze und Vorschriften findet man in der aktuellen Version jeweils im Internet.

    An diese Gesetze müssen sich Hundehaltende halten und den Hund an einer geeigneten sicheren Leine führen. Abweichungen können in der Regel nur per Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

    Die Leinenpflicht kann für bestimmte Rassen gelten, in der Regel sind das die sogenannten Listenhunde. Sie kann für Einzelfälle angeordnet werden, wenn z.B. ein Tier durch viele Schäden auffällig geworden ist. Und an bestimmten Plätzen wie z.B. Parks oder Spielplätzen kann sie für alle Hunde gelten. Des Weiteren gilt die Leinenpflicht für alle Hunde zu bestimmten Jahreszeiten wie in der Brut- und Setzzeit von März/April bis Juli.

    Als Versicherer dürfen wir in Einzelfällen eine Leinenpflicht vorgeben. Nichtbeachtung der Leinenpflicht kann im schlimmsten Fall Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes (ganz oder teilweise) zur Folge haben.

  • Ab wann greift die Versicherung? Gibt es für den Haftpflichtschutz eine Wartezeit?

    Der Hundehaftpflicht-Schutz deckt Schäden ab, die Ihr Hund einem Dritten verursacht. Diese Versicherung greift sofort ab Vertragsbeginn, es gibt also keine Wartezeit.

  • Wie hoch sind die Deckungssummen?

    Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden?

    • Bei Haftpflichtschutz 24 gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. Euro.
    • Bei Haftpflichtschutz gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 16 Mio. Euro.
    • Bei Haftpflichtschutz Exklusiv gilt: Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 20 Mio. Euro.

    Wie hoch ist die Deckungssumme für Vermögensschäden?

    • Im Haftpflichtschutz 24 gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 10 Mio. Euro.
    • Im Haftpflichtschutz gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 16 Mio. Euro.
    • Im Haftpflichtschutz Exklusiv gilt: Für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 20 Mio. Euro.
  • Sind Helferhunde abgesichert?

    Der Deckungsumfang für Schul-, Blinden-, und Begegnungshunde unterscheidet sich bei AGILA je nach dem gewählten Haftpflichtprodukt.

     

    Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv

    Im Haftpflichtschutz und Haftpflichtschutz Exklusiv (ab AHKV 06/2015) sind die Einsätze Ihres Vierbeiners als Begegnungs-, Blinden-, Jagd-, und Schulhund sowie die Teilnahme an nicht-gewerblichen Schlittenhunderennen abgesichert. Es gelten die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nur besteht, wenn Ihr Vierbeiner ehrenamtlich bzw. unentgeltlich eingesetzt wird. Gewerbliche Einsätze sind generell ausgeschlossen.

     

    Haftpflichtschutz 24

    In diesem Tarif ist der Einsatz Ihres Hundes als Begegnungs-, Blinden-, Jagd-, und Schulhund nicht versichert. Auch der Einsatz des Tieres im Rahmen privater Schlittenhunderennen ist nicht im Deckungsumfang enthalten. Gerne können Sie den Tarif in unseren Haftpflichtschutz oder Haftpflichtschutz Exklusiv umstellen, damit der Einsatz Ihres Hundes mitversichert ist. Der Tarifwechsel kann unproblematisch zum nächsten Monat erfolgen.

     

    AGILA Haftpflicht: Alttarife

    In allen AGILA Haftpflichttarifen, denen ein älteres Bedingungswerk als die AHKV 06/2015 zugrunde liegt, besteht Versicherungsschutz für den unentgeltlichen bzw. ehrenamtlichen Einsatz Ihres Hundes als Schulhund, Blindenhund und Therapiehund. Auch hier gelten die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen.

  • Gibt es einen Haftpflichtschutz für Züchterinnen und Züchter?

    Der Haftpflichtschutz ist auch als privater Züchter und Halter von Schul- und Begegnungshunden gegeben. Schäden, die Ihr Hund bei gewerblicher/entgeltlicher Tätigkeit verursacht, sind vom Versicherungsumfang explizit in den Bedingungen ausgeschlossen.

  • Schadenersatzforderung – Erhält der Geschädigte immer 100 % seiner Forderung?

    Nein. Das Schadenersatzrecht orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daraus folgt z. B. dass ein beschädigter Gegenstand nur zum Zeitwert ersetzt wird. Der Zeitwert bestimmt sich u.a. nach Alter und Art der Sache sowie nach der Nutzungsdauer und wird fallbezogen ermittelt. In einigen Fällen kann es zudem vorkommen, dass der Geschädigte einen Schaden mit verursacht hat. Dann muss er sich seinen Mitverantwortungsbeitrag bei der Bemessung seines Schadenersatzanspruches entsprechend anrechnen lassen.

OP-Kostenschutz

  • Welche Kosten werden im OP-Kostenschutz übernommen und welche sind ausgeschlossen?

    In unseren OP-Kostenschutz Tarifen werden die Kosten von Operationen* inkl. unmittelbarer stationärer und ambulanter Nachsorge erstattet. Auch Operationskosten bei rassespezifischen Krankheiten werden nach der Wartezeit übernommen.

    Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

    Hier sind einige Beispiele für Operationen, die wir übernehmen:

    • Wurzelbehandlung
    • Kralle/Wolfkralle ziehen
    • Goldakkupunktur
    • Kreuzbandriss
    • Patella-Luxation
    • Magendrehung
    • Zahnextraktion.

    Nicht erstattungsfähig sind alle sonstigen tierärztlichen Behandlungen, die weder ein chirurgischer Eingriff noch dessen Nachbehandlung sind.

    Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

    • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
    • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
    • Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
    • Prothesen des Bewegungsapparates*
    • Erstellung von Bescheinigungen, Gutachten, Aufnahmeuntersuchungen, Kennzeichnung des Tieres
    • Behandlungen zur Geburtshilfe, insbesondere Kaiserschnitt*
    • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
    • Tierheilpraktiker
    • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen am Vortag der Operation im OP-Kostenschutz Exklusiv).
    • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland.
    • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
    • Angeborene Krankheiten und Defekte
    • Zudem werden keine Kosten ersetzt für Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenprophylaxe sowie Zahnsteinentfernungen.

    Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


    *Erklärung der genannten Ausschlüsse

    • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
    • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
    • Geburtshilfe: Dies ist ein Kaiserschnitt oder die unterstützende tierärztliche Hilfe beim Geburtsvorgang.
  • Können Sie eine Tierarztpraxis in meiner Umgebung empfehlen?

    Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen oder -kliniken aussprechen. Auf unserer Internetseite finden Sie jedoch unseren Hilfe vor Ort-Finder.

    Dort können Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, daraufhin werden Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte angezeigt, mit denen wir schon einmal zusammen gearbeitet haben. Einige Praxen und Kliniken wurden bereits von unseren Kundinnen und Kunden bewertet, dies hilft Ihnen sicherlich bei der Wahl.

    Gerne können Sie Ihre gewählte Tierarztpraxis nach der Behandlung auch selbst im Tierarzt-Finder bewerten, damit andere Tierbesitzende von Ihrer Erfahrung profitieren können.

  • Zu welcher Tierarztpraxis kann ich gehen?

    Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.

  • Werden die Kosten für eine Tierphysiotherapie übernommen?

    In unseren OP-Kostenschutz-Tarifen erstatten wir die Kosten für Tierphysiotherapie als Nachbehandlung zu einer OP mit einer entsprechenden Überweisung der behandelnden Tierarztpraxis oder -klinik.

    → Übersicht über weitere enthaltene Leistungen im OP-Kostenschutz

  • Unfall vs. Notfall: Wie unterscheide ich?

    Ein Unfall ist ein von außen plötzlich auf das Tier einwirkendes Ereignis, beispielsweise das Stolpern über ein Erdloch. Nicht immer ist ein Unfall des Vierbeiners aber auch direkt ein Notfall, der sofort in einer Tierarztpraxis oder -klinik behandelt werden muss. Wenn sich Ihr Liebling beispielsweise beim Spielen vertritt und leicht humpelt, können Sie ihn in den meisten Fällen auch in der nächsten regulären Sprechstunde vorstellen. Ein Verkehrsunfall oder ein Sturz aus großer Höhe sind allerdings durchaus bedrohlich.

     

    Woran erkenne ich einen Notfall?

    Wenn das Leben unseres Vierbeiners in Gefahr ist oder anhaltende Schäden wichtiger Organe drohen, spricht man von einem Notfall. So sollten Sie beispielsweise bei einer Magendrehung oder starken Blutungen immer sofort den Notdienst aufsuchen. Allerdings sind nicht alle Fälle so eindeutig. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich zunächst fragen: „Würde ich selbst damit ins Krankenhaus fahren?“ Das kann helfen, leichte Beschwerden besser einzuordnen.

    Mithilfe unserer Notfall-Checkliste können Sie selbst prüfen, ob sich Ihr Vierbeiner in einem kritischen Zustand befindet. Übrigens: Tierärztliche Videosprechstunden helfen Ihnen, den Gesundheitszustand vorab noch besser einzuschätzen. Hier können Sie die Probleme schildern und Ihren Vierbeiner direkt einer Tierärztin oder einem Tierarzt zeigen. 

  • Gilt der OP-Kostenschutz auch im Ausland?

    Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten.

    Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In den OP-Kostenschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Operationen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen versichert sind. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet. 

    → Hier finden Sie eine Leistungsübersicht sowie Beispiele von versicherten Operationen

     

    Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten. 

    Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:

    • OP-Kostenschutz 24: bis zu ein Monat am Stück 
    • OP-Kostenschutz und OP-Kostenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück 

    Wichtig: 

    • Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. 
    • Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
Mehr Fragen einsehen

Tierkrankenschutz

  • Ab wann greift die Versicherung? Gibt es für den Tierkrankenschutz eine Wartezeit?

    In den Tierkrankenschutz Tarifen von AGILA werden Vorsorgeleistungen (Impfungen, Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel) sofort ab Vertragsbeginn erstattet.

    Auch Tierarztkosten, die aufgrund eines Unfalls (beispielsweise eine Rauferei mit einem anderen Hund) sowie bei Verkehrsunfällen angefallen sind, erstatten wir direkt ab Vertragsbeginn.

    Alle anderen Behandlungen und Operationen sind in den aktuellen Tarifen mit Stand ab 05/2022 nach einer Wartezeit von einem Monat abgedeckt.

    In älteren Tarifen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

  • Zu welcher Tierarztpraxis kann ich gehen?

    Grundsätzlich haben Sie in unseren Tarifen freie Tierarztwahl, Sie können also selbst entscheiden, welche Tierarztpraxis oder -klinik Ihren Vierbeiner behandeln soll. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tierärztin oder der Tierarzt staatlich zugelassen ist.

  • Welche Kosten werden im Tierkrankenschutz übernommen und welche sind ausgeschlossen?

    In unseren Tierkrankenschutz Tarifen werden Tierarztkosten für ambulante und stationäre Behandlung von Krankheiten, Operationen* und Unfallfolgen bis zur vertraglich festgelegten Versicherungssumme (tarifabhängig) erstattet. Darunter fallen auch Tierarzt- und Operationskosten in Folge einer rassespezifischen Erkrankung.

    Gut zu wissen: Auch Tiere mit einer Vorerkrankung können nach Prüfung der Angaben bei AGILA versichert werden. Die mit den Vorerkrankungen im Zusammenhang stehenden Behandlungen und Operationen sind dann vertraglich ausgeschlossen.

    Wir übernehmen zum Beispiel:

    • Medikamente
    • Impfung/ Wurmkur/ Flohschutz/ Zeckenschutz
    • Unterbringungskosten in einer Tierklinik
    • Diagnostik (u.a. Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT, MRT)
    • physikalische Therapie
    • homöopathische Behandlung (durch niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte)
    • Wurzelbehandlung/ Zahnextraktion/ Zahnsteinentfernung
    • und vieles mehr.

    Nicht erstattungsfähig sind freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit, einem Unfall oder einer Fehlentwicklung stehen oder medizinisch nicht notwendig sind.

    Zusätzlich ausgeschlossen sind Kosten für:

    • Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
    • Psychotherapeutische Behandlungen
    • Diät- und Ergänzungsfuttermittel
    • Fellpflege 
    • Pflegezubehör und Bedarfsgegenstände
    • TKS24 und TKS: Kastration und Sterilisation (außer bei medizinischer Indikation)
    • Prothesen des Bewegungsapparates
    • Erstellung von Bescheinigungen (z. B. EU-Heimtierausweis)
    • Gutachten und Aufnahmeuntersuchungen
    • Kennzeichnung des Tieres (Chippen)
    • Beerdigungen und Einäscherungen
    • Fahrtkosten verursacht durch Hausbesuche eines staatlich zugelassenen Tierarztes
    • Tierheilpraktiker
    • Zahnspangen
    • Mehr als eine Zahnsteinentfernung je Vertragsjahr
    • Gezielte und geplante Behandlungen im Ausland
    • Angeborene Krankheiten und Defekte
    • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Vorerkrankungen
    • Alle mit dem zuvor Benannten in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Konsultationen, Behandlungen oder Operationen (außer Kosten für diagnostische Maßnahmen am Vortag der Operation im TKSE).

    Wichtig: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine feste Zusage zur Kostenübernahme nicht möglich ist, da wir nur anhand der vorliegenden Rechnung eine Prüfung des erstattungsfähigen Betrages vornehmen können.


    *Erklärung der genannten Ausschlüsse

    • Eine Operation ist laut unseren Bedingungen ein medizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff unter Anästhesie (Narkose oder regionale Schmerzausschaltung) zur Wiederherstellung des Gesundheitszustands, bei dem die Haut, die Schleimhaut und/oder das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, sowie die chirurgische Versorgung von Wunden. Endoskopisch durchgeführte Behandlungen (z. B. Entfernung eines Fremdkörpers) oder Diagnostik (z. B. rein diagnostische Schleimhaut- oder Tumorbiopsien), die nicht zu operativen Therapien gemäß unserer Definition gehören, sind NICHT in unseren OP-Kostenschutz Tarifen abgedeckt. Wird endoskopisch der gesamte Tumor entfernt (sog. exzisionelle Biopsie), gilt die Maßnahme als chirurgisch und wird daher übernommen. Bitte beachten Sie auch, dass alle Behandlungen, die mit den oben genannten Ausschlüssen in Verbindung stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind. So wird beispielsweise die Vor- und Nachuntersuchung einer nicht medizinisch notwendigen Kastration ebenfalls nicht bezahlt.
    • Pflegezubehör: Hiermit sind Pflegeprodukte jeglicher Art wie zum Beispiel Shampoos oder Hautpflegeprodukte gemeint. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden.
    • Bedarfsgegenstände: Dies sind Gegenstände, die im Bedarfsfall immer wieder am oder für das Tier angewandt werden können. Hier kann es sich beispielsweise um einen Halskragen oder Schutzschuh/Walker handeln. Bitte beachten Sie, dass diese Produkte auch bei einer medizinischen Notwendigkeit nicht erstattet werden. 
    • Prothesen des Bewegungsapparates: Hiermit sind künstliche Gelenke jeglicher Art gemeint.
    • Erstellung von Bescheinigungen/Gutachten/Aufnahmeuntersuchungen: Wenn der Tierarzt Ihnen eine Bescheinigung oder ein Gutachten für den privaten/gewerblichen Zweck, beispielsweise für den Eintritt in einen Hundezuchtverein, ausstellen soll, werden diese Kosten nicht von uns übernommen.
    • Kennzeichnung des Tieres: Hierbei handelt es sich um die Tätowierung und/oder Kennzeichnung mittels eines Transponderchips.
  • Können Sie eine Tierarztpraxis in meiner Umgebung empfehlen?

    Leider können wir keine Empfehlungen für Tierarztpraxen oder -kliniken aussprechen. Auf unserer Internetseite finden Sie jedoch unseren Hilfe vor Ort-Finder.

    Dort können Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, daraufhin werden Ihnen Tierärztinnen und Tierärzte angezeigt, mit denen wir schon einmal zusammen gearbeitet haben. Einige Praxen und Kliniken wurden bereits von unseren Kundinnen und Kunden bewertet, dies hilft Ihnen sicherlich bei der Wahl.

    Gerne können Sie Ihre gewählte Tierarztpraxis nach der Behandlung auch selbst im Tierarzt-Finder bewerten, damit andere Tierbesitzende von Ihrer Erfahrung profitieren können.

  • Gilt der Tierkrankenschutz auch im Ausland?

    Grundsätzlich ist in allen AGILA Versicherungsprodukten ein Auslandsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes enthalten. 

    Die genauen Bedingungen zum Auslandsschutz unterscheiden sich je nach gewähltem Tarif. In unseren Krankenvollschutz Tarifen gilt der Auslandsschutz weltweit für Behandlungen, die im Rahmen der Vertragsbedingungen übernommen werden. Die Kosten werden dabei bis zur Höhe der in Deutschland geltenden GOT erstattet. 

    → Leistungsübersicht und Behandlungsbeispiele, die im Tierkrankenschutz versichert sind

    Sollte ein Rücktransport des versicherten Tieres nach Deutschland medizinisch notwendig sein, so sind diese Kosten ebenfalls im Rahmen des vereinbarten Leistungslimits enthalten.

    Die zeitliche Begrenzung des Auslandsschutzes sieht wie folgt aus:

    • Tierkrankenschutz 24: bis zu zwei Monate am Stück 
    • Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz Exklusiv: bis zu 12 Monate am Stück

    Wichtig:

    • Ausländische Tierarztrechnungen sind uns bitte mit einer englischen Übersetzung einzureichen. Ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. 
    • Bitte beachten Sie auch, dass eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt im Ausland nicht möglich ist (Ausnahme: Österreich).
  • Werden die Kosten für eine Kastration übernommen?

    In unseren Tarifen übernehmen wir Kastration und Sterilisation nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.

    Eine Ausnahme bildet unser Tarif Tierkrankenschutz Exklusiv ab 03/2020, in welchem die Kosten für Kastration/Sterilisation auch ohne medizinische Indikation übernommen werden.

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Andreas Quendler
Customer Experience Manager

Frederik Bierstedt
Teamleiter Vertrieb & Produktmanagement

Thorsten Fischer
Abteilungsleiter

Melanie Müller
Head of Vet Relations

Mareile Hamrol
Teamleitung Human Resources & HR Business Partner

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