Ob Sie der Empfehlung der Tierärztinnen und Tierärzte in einer Videosprechstunde folgen, ist Ihre freie Entscheidung. Die Rechnung weiterer Tierarztbesuche können Sie ganz normal bei uns einreichen. Denken Sie nur daran, dass sowohl der Tierarztbesuch vor Ort als auch die Videosprechstunde von Ihrem verfügbaren jährlichen Versicherungsbudget abgebucht werden.
Kosten & Zahlung
-
Wenn ich nach der Videosprechstunde doch noch eine Tierarztpraxis oder -klinik aufsuche, kann ich die Rechnung trotzdem einreichen?
-
Kann ich auch Rechnungen von Videosprechstunden bei anderen Anbietern einreichen?
Weiterlesen →Grundsätzlich können Sie auch Rechnungen anderer Telemedizinanbieter oder Ihrer Tierarztpraxis bei AGILA einreichen, wenn Sie über einen der oben genannten Tarife verfügen. Allerdings muss die telemedizinische Beratung von einem Tierarzt durchgeführt und nach GOT abgerechnet werden, damit wir dies übernehmen.
Pfotendoctor und Dr. Fressnapf haben wir u.a. genau auf diese Kriterien vorher sorgfältig geprüft und aufgrund des Angebotes und der Qualität mit Bedacht als Partner für tierärztliche Videosprechstunden aus-gewählt.
-
Muss ich für tierärztliche Videosprechstunden auch eine Selbstbeteiligung zahlen?
Weiterlesen →Nein. Für tierärztliche Videosprechstunden gibt es keine Selbstbeteiligung. AGILA übernimmt die kompletten Kosten und rechnet mit den Partnern Pfotendoctor und Dr. Fressnapf auch direkt ab. Die Summe wird dann automatisch von Ihrer ambulanten Versicherungssumme bezahlt.
-
Was kostet eine Videosprechstunde?
Weiterlesen →Videosprechstunden sind aktuell im Rahmen Ihres Tarifes bei AGILA über die Versicherungssumme für ambulante Leistungen abgedeckt, wenn Sie einen der folgenden Tarife besitzen:
- Tierkrankenschutz Exklusiv (ab Stand 02/2020) – ohne Selbstbeteiligung
- Tierkrankenschutz ab Stand 07/2021 für Hunde und ab Stand 12/2022 für Katzen – ohne Selbstbeteiligung
- Tierkrankenschutz 24 ab Stand 07/2021 für Hunde und ab Stand 12/2022 für Katzen – ohne Selbstbeteiligung
- Als OP-Voruntersuchung oder OP-Nachbehandlung: OP-Kostenschutz Exklusiv ab Stand 02/2020 bis einschließlich Stand 05/2022 für Katzen
Wichtig für die Übernahme der Kosten ist, dass Sie noch ausreichend Budget in der jährlichen Versicherungssumme übrig haben. Wenn Sie Ihr jährliches Versicherungsbudget bei AGILA bereits ausgeschöpft haben, können Sie dennoch eine Videosprechstunde buchen, müssen diese jedoch selbst zahlen.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre jährliche Versicherungssumme nur erhöht (sog. Leistungszuwachs), wenn in einem Versicherungsjahr keinerlei Rechnungen eingereicht werden. Wenn Sie also die Videosprechstunde in Anspruch nehmen, wird dies über Ihre ambulante Versicherungssumme bezahlt. Einen Leistungszuwachs gibt es somit im dazugehören Versicherungsjahr nicht.
Sind Sie nicht Kundin oder Kunde bei AGILA, verfügen Sie nicht über einen der genannten Tarife oder besteht bei einem OP-Kostenschutz Exklusiv-Tarif für Katzen kein Zusammenhang zu einer durchgeführten Operation, dann zahlen Sie für die Videosprechstunde die aktuellen Preise unserer Partner. Diese finden Sie hier:
- https://pfotendoctor.de/preise-leistungen
- https://dr.fressnapf.de/