In Bezug auf Ihre Versicherung bei AGILA passiert Ihnen nichts, denn die Videosprechstunde ist eine freiwillige Konsultation. Die Tierärztinnen und Tierärzte geben Ihnen Ratschläge, die Sie befolgen können, wenn Ihnen das Wohl Ihres Tieres am Herzen liegt. Wenn Sie entscheiden, dies aus irgendwelchen Gründen nicht zu tun, dann ist das Ihre freie Wahl. Auf Ihren Versicherungsschutz bei AGILA hat dies keine Auswirkungen.
Nutzungsbedingungen
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Leider arbeitet AGILA in puncto Videosprechstunde bisher nur mit Partnern aus Deutschland zusammen. Nichtsdestotrotz übernimmt AGILA im Tierkrankenschutz Exklusiv ab 2020 sowie im Tierkrankenschutz und Tierkrankenschutz 24 (beides ab 2021 für den Hund und ab Stand 12/2022 für Katzen) auch die Kosten für andere tierärztliche Telediagnostik- und Teletherapie-Leistungen. Dabei ist es jedoch wichtig, dass sie von einem staatlich zugelassenen Tierarzt durchgeführt und nach den Honorarempfehlungen der österreichischen Tierärztekammern abgerechnet werden.
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Bei Dr. Fressnapf können Sie über die entsprechenden Internetseiten auch im Ausland eine Videosprechstunde buchen. Über die AGILA Kunden-App funktioniert das ebenso, wenn Sie die entsprechende App bereits heruntergeladen haben und in Deutschland wohnhaft sind. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kosten für die Datenverbindung anfallen können, sollten Sie kein WLAN nutzen. Bei Pfotendoctor können Sie außerdem bei der Terminbuchung einen Rückrufwunsch angeben und die oder der Diensthabende ruft Sie zur gewünschten Zeit zurück. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Falle eines Auslandsaufenthaltes dann Kosten für die Telefonverbindung anfallen können.
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Bitte informieren Sie sich vorab beim Anbieter, für welche Tierarten ein Termin buchbar ist. AGILA übernimmt die Kosten jedoch nur für Hunde und Katzen mit einem passenden Tarif bei AGILA.
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In der Wartezeit können Sie den Service Videosprechstunde zwar bereits nutzen – AGILA übernimmt die Rechnung in diesen Fällen jedoch nur, wenn die Beschwerden Ihres Vierbeiners durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden.
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Grundsätzlich können alle Tierhaltenden diesen Service nutzen. AGILA übernimmt aktuell jedoch nur die Kosten für Hunde- und Katzenhaltende, die über einen der oben genannten Tarife verfügen und – im Falle des oben genannten OP-Kostenschutz Exklusiv für Katzen – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.